Rückwirkender Wegfall der Karenzentschädigung eines GmbH-Geschäftsführers kann rechtens sein
Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt für die Dauer seiner Anstellung den allgemeinen Treuepflichten des Gesellschaftsvertrages. Diese gebieten eine loyale und gewissenhafte Führung der Geschäfte der Gesellschaft und verpflichten ihn dazu, nicht gegen deren Interessen zu handeln. Dies bedeutet namentlich ein Wettbewerbsverbot, das den Geschäftsführer grundsätzlich während seiner Anstellung verpflichtet, die Gesellschaft nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten zu gefährden.