„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
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Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 18.02.2026, Az. 34 Wx 36/26 entschieden, dass für einen Kaufinteressenten, der den Namen eines Grundstückseigentümers in Erfahrung bringen möchte, um mit dem Eigentümer wegen eines eventuellen Verkaufs des Grundstücks Verbindung aufzunehmen, kein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht besteht.
Bei einer Hinauskündigungsklausel geht es darum, ob für die übrigen Gesellschafter einer Gesellschaft, egal ob Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, die Möglichkeit besteht, ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen einen Gesellschafter hinauszukündigen, ob eine freie Hinauskündigungsklausel vereinbart werden kann. Das spielt vor allem bei der Beteiligung von Geschäftsführern eine Rolle. Durch eine solche Beteiligung soll der Geschäftsführer am Erfolg der Gesellschaft beteiligt, seine Stellung aufgewertet und eine größere Bindung an das Unternehmen geschaffen werden. Nun stellt sich allerdings die Frage, ob die Möglichkeit besteht, diese Beteiligung zu kündigen bzw. in anderer Weise zu beenden, wenn die Geschäftsführerstellung endet. Damit hat sich jüngst erneut der BGH beschäftigt (BGH, Urteil vom 10.02.2026 – II ZR 71/24).
In zwei richtungsweisenden Urteilen vom 19. Februar 2026 (Az. 1 C 24.25 und 1 C 16.25) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine zentrale Frage des europäischen Asylsystems geklärt. Es entschied, dass Ausländern die Abschiebung in ihr Herkunftsland angedroht werden darf, auch wenn ihnen in einem anderen EU-Mitgliedstaat bereits internationaler Schutz zuerkannt wurde.
Das LG München I hatte über die Beschwerde einer Gläubigerin nach Abweisung eines Insolvenzantrages als unzulässig zu entscheiden, nachdem die dem Antrag zugrunde liegende Forderung zum einen bestritten war und zum anderen die Schuldnerin Sicherheit für die -streitige- Forderung geleistet hatte (Beschluss vom 31.07.2025 – 14 T 9284/25).