„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zusammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Teamarbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
Das Thema Datenschutz nimmt in der Informationsgesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein. Rechtlich immer wieder thematisiert wurde die Frage, ob Suchmaschinen wie Google verpflichtet sind, alte Archivmeldungen insbesondere kritische Veröffentlichungen über Personen nach einem bestimmten Zeitablauf aus der Trefferliste zu entfernen. Mit dieser Frage hatte sich auch der BGH zu befassen.
Im Januar diesen Jahres ist das GWB-Digitalisierungsgesetz in Kraft getreten. Das deutsche Kartellrecht wurde dadurch weitreichend überarbeitet. Die Änderungen sind nicht nur für Konzerne interessant.
Mit Urkunde vom 23.01.2021 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unserer Kollegin Saskia Krusche die Befugnis verliehen, den Titel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen. Wir gratulieren ihr recht herzlich!
Aus gegebenem Anlass:
Der Fachanwalt ist das einzige objektive Qualitätskriterium, denn hierzu müssen besondere Kenntnisse in allen relevanten arbeitsrechtlichen Gebieten (Lehrgang über 120 Zeitstunden) und in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung eine hohe Anzahl praktischer Fälle nachgewiesen werden. Außerdem besteht für den Fachanwalt eine jährliche Fortbildungspflicht mit mindestens 15 Zeitstunden, die auch mit entsprechenden Fachveröffentlichungen abgedeckt werden kann.
Am 1. Februar 2021 tritt die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Ziel ist vor allem die Beschleunigung und Förderung des Wohnungsbaus durch Anpassung der baurechtlichen Regelungen an aktuelle Herausforderungen. Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren geschaffen. Dadurch soll in Bayern zukünftig einfacher, schneller, günstiger, flächensparender und nachhaltiger gebaut werden können.