„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zu- sammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Team- arbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
Mit einer aktuellen Entscheidung hat das LG München die Methode zur Berechnung des Durchschnittswerts einer großen Bewertungsplattform im Internet überprüft und diese für unzulässig erklärt (LG München, Urteil vom 28.04.2026, 33 O 5016/25, noch nicht rechtskräftig).
Dem Verbraucher steht kein Widerrufsrecht zu, wenn er vor dem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein Angebot erhalten hat, das er eingehend prüfen konnte, er danach außerhalb von Geschäftsräumen das Angebot nachverhandelt, um vom Unternehmer in dieser Situation ein abgeändertes, günstigeres Angebot erhält, das er umgehend annimmt.
Mit Urteil vom 12. Februar 2026 (Az. 223 C 6838/25) hat das Amtsgericht München entschieden, dass ein Hundehalter keinen Ersatz für Schäden an seinem Fahrzeug verlangen kann, wenn ein Zusteller aus Angst vor mehreren auf ihn zulaufenden Hunden eine spontane Ausweichreaktion zeigt. Nach Auffassung des Gerichts fällt eine hierdurch ausgelöste Fluchtreaktion in den Verantwortungsbereich des Tierhalters.
Die Ausgestaltung von Probezeitvereinbarungen in befristeten Arbeitsverhältnissen ist seit der Neufassung des § 15 Abs. 3 TzBfG Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Mit Urteil vom 30.10.2025 (Az. 2 AZR 160/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nunmehr zentrale Leitlinien zur Auslegung des dort normierten Angemessenheitsmaßstabs entwickelt und zugleich einer schematischen Betrachtungsweise eine Absage erteilt.