„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und
gesunde Kompromisslosigkeit“

Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien

 

Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.

Im interdisziplinären Zu- sammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.

Eine funktionierende Team- arbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!

Aktuelles

Weitere aktuelle Meldungen

Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Mai 2026 (Az. 2 BvR 1096/22, 2 BvR 1097/22) entschieden, dass das strafbewehrte Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit bleiben Herstellung, Vertrieb, Erwerb und Besitz solcher Puppen nach § 184l StGB strafbar. Zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Vorschrift blieben ohne Erfolg.

Qualifikation von Mietrückständen als Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

Der Vermieter einer Wohnung, der wegen erheblicher Mietrückstände fristlos gekündigt und den Mietern eine Räumungsfrist gesetzt hatte, erklärte sich auf Bitte seiner Mieter mit einer weiteren Räumungsfrist gegen Stellung einer Sicherheit einverstanden. Die Mieter boten eine gekündigte Lebensversicherung einer Mieterin als Sicherheit an und traten die Versicherungssumme mündlich ab. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Versicherung nicht existierte (LG Itzehoe, Versäumnisurteil vom 19.08.2025 – 9 S 57/24)

Keine Zufahrt zur Garage mehr

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat mit Urteil vom 19.02.2026, Az. 7 O 324/25 die Klage einer Garagenbesitzerin abgewiesen, der nach Verkauf eines Nachbargrundstücks von den neuen Eigentümern die Durchfahrt zu ihrer Garage untersagt wurde, und die sich auf eine ursprüngliche Vereinbarung mit dem alten Nachbarn und ein Notwegerecht berief.

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