„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und
gesunde Kompromisslosigkeit“

Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien

 

Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.

Im interdisziplinären Zusammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.

Eine funktionierende Teamarbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!

Aktuelles

Weitere aktuelle Meldungen

Strafverteidigung von Deutschen in Spanien

In einem gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Jesús Becerra (https://jesusbecerra.com/de), Barcelona, in Madrid verteidigten Vorgang ist es uns gelungen, die Vollstreckung der Arbeitsauflage nach Deutschland zu „ziehen“. Nach einer negativen Rückmeldung von Seiten des Trägers, der in Madrid zentral die Arbeitsauflagen durchführt, hatte sich die spanische Justiz auf den Standpunkt gestellt, dass die Arbeitsauflage vor Ort in Madrid geleistet werden müsse.

Sind Notarverträge AGB

Sie kaufen eine Bestandsimmobilie. Der mit der Beurkundung beauftragte Notar verwendet entsprechend seinem Vertragsmuster den gängigen Gewährleistungsausschluss für Baumängel. Der Verkäufer als Privatmann versichert, dass ihm keine versteckten Mängel oder Schäden bekannt sind. Nach dem Kauf reklamieren Sie einen Mangel, im nachfolgenden Fall asbesthaltige Mansardendacheideckung, und verlangen Schadensersatz. Der Verkäufer beruft sich auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Sie halten diesen für unwirksam, da es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handle, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht standhalten. Mit Erfolg?

Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

Die krankheitsbedingte Kündigung (Unterkategorie der personenbedingten Kündigung) ist zumeist ein Glücksspiel vor Gericht – jedenfalls für Arbeitgeber – da für deren Wirksamkeit eine negative Gesundheitsprognose vorliegen muss. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat jüngst nochmals zu den Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen entschieden, vgl. Urteil vom 07.05.2024 – 5 Sa 56/23.

Geschäftsführer einer GmbH haften auch für unzureichenden Versicherungsschutz

Die zentrale Norm der Geschäftsführerhaftung einer GmbH dürfte den meisten bekannt sein: § 43 GmbHG normiert die Sorgfaltspflicht von Geschäftsführern einer GmbH bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, wonach sie in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anwenden müssen. Wer diese Pflicht verletzt, haftet für Schäden, die der Gesellschaft oder Dritten entstehen. Mit § 43 GmbH wird somit die Bedeutung einer sorgfältigen Unternehmensführung unterstrichen.

Rechtsgebiete

Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere im Kündigungsschutz- und Arbeitsvertragsrecht.

Urheber- und Medienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Urheber-, Presse- und Verlagsrechts.

Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

Wir beraten Sie bei der Gestaltung, Umgestaltung, Sanierung und Auseinandersetzung von Gesellschaften und Unternehmen.

Start-Up-Beratung | Venture Capital

Wir beraten Sie in der Planungs- und Umsetzungsphase Ihrer Unternehmensgründung.

Medizinrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Medizinrechts.

IT-Recht

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Datenschutzrecht | IT-Sicherheitsrecht

Wir beraten im Datenschutz und bei der IT-Sicherheit und helfen Ihnen, die rechtlichen Anforderungen der Digitalisierung erfolgreich zu meistern.

Strafrecht

Wir vertreten Sie als Strafverteidiger in allen Phasen des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren, U-Haft, Hauptverhandlung, Rechtsmittelinstanz und Strafvollstreckung).

Privates Baurecht und Architektenrecht, Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des privaten Baurechts und Architektenrechts, sowie im Immobilienrecht.

Vertriebsrecht

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Litigation

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen der Litigation

Compliance & ESG

Wir beraten Sie beim Aufbau eines Compliance-Systems und bei Compliance-Einzelfragen. Auch bei Fragen zum Themenkomplex ESG beraten wir Sie gerne.

Ombudsstelle

Wir sind als externe Ombudsstelle tätig.

Deutsch-spanischer Rechtsverkehr

Wir begleiten Ihren Markteintritt in Spanien, koordinieren den Ver- oder Ankauf von Immobilien in Spanien. Bei Bedarf organisieren wir Ihre Strafverteidigung vor Ort.

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