„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zusammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Teamarbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das österreichische Medienprivileg für verfassungswidrig erklärt. Es sei verfassungswidrig, Datenverarbeitungen durch Medienunternehmen, die zu journalistischen Zwecken erfolgen, vollends von den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) auszunehmen. Das undifferenzierte Medienprivileg verstoße gegen das Grundrecht auf Datenschutz.
Mit Meldung vom 23.01.2023 informiert das Bundeskartellamt darüber, dass es ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet hat. Konkret geht es um die von PayPal für Deutschland festgelegten Nutzungsbedingungen „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von PayPal“.
Seit Pandemiebeginn tauchen in Rechnungen sog. „Desinfektionspauschalen“ oder auch Desinfektionskosten auf. Der BGH hatte jetzt über die Pauschale von 17,85 € zu entscheiden (Urt. vom 13.12.2022 – VI ZR 324/21).
Mit Urteil vom 18.01.2023 (Az. 5 AZR 108/22) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten dürfen als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden.