„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zusammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Teamarbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
Das Kammergericht hat mit Urteil vom 18.10.2022 (Az: 7 U 41/21) über die Frage entschieden, ob eine Regelung in einem Bauträgervertrag, nach der der Käufer die Zustimmung des Verkäufers zum Vollzug der Auflassung vor vollständiger Fertigstellung mit dem erreichten Bautenstand verlangen kann, wenn lediglich ein geringer Kaufpreis zur Zahlung offensteht und der Verkäufer mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug geraten ist.
Das OLG Köln hat mit Teilurteil vom 23.12.2022, Az. 6 U 83/22, eine Rezension bei Google für unzulässig erklärt, weil der Rezensent keine hinreichende und einschlägige Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen vorweisen konnte. Dabei präzisiert das Oberlandesgericht, was hinreichenden geschäftlichen Kontakt als Beurteilungsgrundlage darstellt - und wann ein solcher jedenfalls nicht vorliegt.
Aktuell werden durch die Kanzlei B&B Beutler Brandt Rechtsanwälte Abmahnungen zur Geltendmachung von Synchronisationsrechten verschickt. Oftmals werden Musikstücke zum Unterlegen von Videos auf Instagram oder TikTok verwendet, ohne dass hieran eine Rechteeinräumung stattgefunden hat.
Das AG Wolfratshausen hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Energiepreispauschale pfändbar ist und somit dem Insolvenzbeschlag unterliegt oder ob sich ein Schuldner auf Unpfändbarkeit berufen kann (Beschluss vom 20.10.2022 – IK 130/21).