„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zusammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Teamarbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
Künstliche Intelligenz verändert nicht nur Geschäftsprozesse, sondern auch die juristische Praxis – schnell, tiefgreifend und nachhaltig. Mit LIEB.KI schaffen wir eine Plattform, die diesem Wandel nicht nur begegnet, sondern ihn aktiv gestaltet.
Der BGH hat entschieden, dass sich das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags an den Vermieter einer Wohnung richtet, wenn der Vermieter die einzelnen Zimmer der Wohnung durch separate Mietverträge vermietet hat, die Wohnung jedoch nur über einen Zähler für Strom und Gas verfügt.
Nachdem unsere Selin Inan bereits seit 2017 – zunächst als studentische Hilfskraft, dann als wissenschaftliche Mitarbeiterin und zuletzt als Rechtsreferendarin – in der Kanzlei tätig gewesen ist, freuen wir uns sehr darüber, sie nunmehr als Rechtsanwältin bei uns begrüßen zu dürfen!
Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union („NIS-2-Richtlinie“) hat die Europäische Union ihren regulatorischen Rahmen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit grundlegend überarbeitet.