„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zu- sammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Team- arbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
Die rechtliche und wirtschaftliche Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen von Angehörigen in der GmbH eines Familienmitglieds ist eine häufige Fragestellung. Hierbei sind einige zentrale Punkte zu beachten. Die Beachtung dieser Punkte kann steuerliche und ggf. auch strafrechtliche Risiken vermeiden. Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der eine angehörige Person beschäftigen will, sollte von vornherein die rechtliche, insbesondere steuerrechtliche Situation vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses der GmbH prüfen oder prüfen lassen. Sollte dieses Beschäftigungsverhältnis von der Finanzverwaltung im Nachhinein aufgegriffen werden, sollte er die Situation ggf. gemeinsam mit seinen Beratern sorgfältig prüfen und nach Möglichkeit eine Lösung suchen. Weiterlesen.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 01.12.2020 (Aktenzeichen 9 AZR 102/20) befasst sich mit einer Folge der digitalen Transformation („Arbeit 4.0“), dem sog. Crowdworker.
Im vorliegenden Fall rief der Crowdworker über eine Online-Plattform relativ einfache Aufträge ab. Die Betreiberin der Plattform bot die Kontrolle der Darbietung von Markenprodukten an Tankstellen und im Einzelhandel an und vermittelte die Prüfaufträge kleinteilig – in „Häppchen“ – („Mikrojobs“) an den sog. Crowdworker. Dieser führte gegen Bezahlung die Kontrolle durch.
Mit Beschluss vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals entschieden, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungsbehörden ein mittels Fingerabdruck gesichertes Mobiltelefon eines Beschuldigten gegen dessen Willen entsperren dürfen. Gegenstand der Entscheidung ist insbesondere das zwangsweise Auflegen eines Fingers auf den Fingerabdrucksensor, wenn der Beschuldigte die Entsperrung verweigert.
Wie ist zu verfahren, wenn der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer einer GmbH bei Abgabe der Vermögensauskunft keine Angaben machen kann? Diese Frage hatte der BGH zu entscheiden, nachdem die die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger die Abgabe der Vermögensauskunft durch den faktischen (und zugleich ehemaligen) Geschäftsführer der Schuldnerin beantragt haben und die zuständige Gerichtsvollzieherin den Antrag abgelehnt hat. Rechtsbehelfe blieben erfolglos (Beschluss vom 22.10.2025 – I ZB 47/25).