„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zu- sammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Team- arbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
Zum 01.11.2025 hat Herr Florian Drebinger seine Tätigkeit als Rechtsanwalt (in freier Mitarbeit) in unserer Kanzlei aufgenommen. Er wird uns vor allem im Bereich Wirtschaftsrecht verstärken. Wir heißen ihn herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Ein syrischer Staatsangehöriger, geboren 1996, erhielt in Griechenland internationalen Schutz. Später kam er in die Bundesrepublik Deutschland und stellte hier erneut einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wies den Antrag aufgrund der Dublin-III-VO als unzulässig zurück und wies ihn zur Rückführung nach Griechenland aus. Sowohl die Vorinstanzen als auch das BVerwG kamen zu dem Schluss, dass für den Antragsteller keine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, in Griechenland erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen i.S.d. Art. 4 GRCh ausgesetzt zu werden.
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 08.05.2025, Az. 15 O 56/25 die Klage der Inhaberin eines Entrümpelungsunternehmens gerichtet auf Zahlung eines Teilbetrages in Höhe von 100.000,00 € für bei einer Wohnungsauflösung gefundenes Bargeld von mehr als 600.000,00 € als auch Finderlohn abgewiesen. Weiter hat das Landgericht auf Widerklage der beklagten ehemaligen Bewohnerin der Wohnung festgestellt, dass der Klägerin auch keine weiteren Zahlungsansprüche wegen Bargeld sowie auf Herausgabe von Schmuck und Münzen oder entsprechenden Wertersatz zustehen.
"Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der datengetriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen zu Hause."
Schmissig und “magazinig” (a tribute to “DER SPIEGEL”-AI) formuliert – aber im Ergebnis eine Altersdiskriminierung. So urteilte das Arbeitsgericht Heilbronn (18.01.2024, 8 Ca 191/23) und wurde vom LAG Baden-Württemberg gehalten (nur der Höhe der Entschädigung nach reduziert, 07.11.2024, 17 Sa 2/24).