„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zu- sammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Team- arbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
Wohnungsbesichtigungen sind oft der erste Schritt zum Mietvertrag. Doch was gilt, wenn Interessenten allein wegen ihres Namens unterschiedlich behandelt werden? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.01.2026 (Az. I ZR 129/25) entschieden, dass ein vom Vermieter beauftragter Makler dem Benachteiligungsverbot des § 19 Abs. 2 AGG unterliegt. Wird ein Bewerber wegen seiner ethnischen Herkunft benachteiligt, kann der Makler selbst auf Entschädigung nach § 21 Abs. 2 AGG in Anspruch genommen werden.
Die kurze, auch auf viele andere juristische Fragen passende Antwort lautet: Es kommt darauf an!
Aber worauf genau kommt es hier an? Dieser Frage ist das AG München in einer aktuellen Entscheidung nachgegangen (Az.: 142 C 9786/25, Endurteil vom 13.02.2026). Maßgeblich ist, ob es sich bei dem Bild um ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk handelt. Dies ist nur bei persönlichen geistigen Schöpfungen der Fall. Dazu muss das Bild die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegeln, indem es dessen freie kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringt.
Das Amtsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 19.12.2025, Az. 49 C 213/25 entschieden, dass die Adressangabe einer Mietwohnung im Impressum auf einer Internetseite allein noch keine gewerbliche Tätigkeit darstellt und die Kündigung des Vermieters wegen nicht genehmigter gewerblicher Nutzung einer Wohnung unwirksam ist.
In der europäischen Asylpolitik zeichnen sich grundlegende Veränderungen ab. Das Europäische Parlament hat einer Neuausrichtung zugestimmt, die sowohl die Rückführung in sog. sichere Drittstaaten als auch die Einstufung sicherer Herkunftsländer neu regelt.