„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zu- sammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Team- arbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
Wie sieht die Situation aus, wenn die GmbH in eine Krise gerät, also insbesondere Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit drohen? Was ist im Fall einer Krise bei der Finanzierung der GmbH durch Gesellschafterdarlehen oder Kapitalrücklage zu beachten? Hierzu die nachfolgenden Hinweise.
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG Flensburg als unbegründet, änderte jedoch den Schuldspruch in eine Verurteilung wegen Mordes. Das LG Flensburg hatte den Angeklagten zuvor wegen versuchten Mordes (§§ 211, 22 StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB) und mit Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Am 13. November 2025 hat der Deutsche Bundestag das lange erwartete NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz („NIS2UmsuCG“) beschlossen – ein Meilenstein, der die Regeln für Cybersicherheit in Deutschland neu justiert und insbesondere für den Mittelstand von großer Bedeutung ist.
Die Gläubigerin einer insolventen GmbH begehrte im eröffneten Insolvenzverfahren die Vollstreckung eines Auskunftstitels gem. § 888 ZPO (Vollstreckung einer nicht vertretbaren Handlung, also einer Handlung, die nur der Schuldner persönlich erbringen kann). Gem. § 89 I InsO sind Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger an sich während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.09.2025 – 6 W 117/25).