Privates Baurecht und Architektenrecht, Immobilienrecht
Wir beraten und vertreten Sie in den Bereichen des Architekten- und Ingenieurrechts sowie im Baurecht. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Baurecht (BGB, VOB):
- Gestaltung von Bauverträgen und Bauträgerverträgen,
- Beratung beim Kauf vom Bauträger,
- baubegleitende Beratung und Vertretung,
- Verfolgung von Baumängeln und Ansprüchen auf Schadensersatz,
- gerichtliche Vertretung (Beweissicherungsverfahren, Bauprozess),
Architekten und Ingenieurrecht (HOAI):
- Vertragsgestaltung,
- Honorarberatung und Durchsetzung von Honoraransprüchen,
- Projektbegleitende Beratung und Vertretung,
- Architektenhaftung,
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Bei Bedarf arbeiten wir mit kompetenten Bausachverständigen zusammen.
Im Immobilienrecht umfasst unsere Tätigkeit alle Bereiche des Grundstücks- und Immobilienrechts, des Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts sowie des Maklerrechts.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Beratung in allen Fragen der immobilienrechtlichen und mietrechtlichen Vertragsgestaltung, Entwurf und Prüfung von Mietverträgen sowie der streitigen Auseinandersetzung vor Gerichten
- Begleitung bei Grundstücksan- und –verkäufen, Nutzung und Belastung
- Beratung im Rahmen der gewerblichen Nutzung von Immobilien
- Beratung von Maklern bei der Gestaltung ihrer Verträge und Provisionsstreitigkeiten
- Für Maklerkunden prüfen wir vertragliche Bindungen, Kündigungsmöglichkeiten und Provisionsansprüche