News

von Lieb Rechtsanwälte

Handlungspflichten zur Unterlassung einer öffentlichen Wiedergabe

Immer wieder verletzen Internetseitenbetreiber die Urheberrechte von Dritten, indem sie deren Texte, Zeichnungen, Fotos oder andere geschützte Werke ohne Genehmigung auf ihrer Internetseite verwenden. Werden sie dann zur Unterlassung verurteilt oder geben im Rahmen einer gütlichen Einigung eine Unterlassungserklärung ab, so enthält diese stets auch eine Pflicht zur Beseitigung des Verletzungszustandes. Die Grenzen dieser Pflicht hat das OLG Nürnberg in einem aktuellen Beschluss konkretisiert (OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 19.02.2024 - 3 U 2291/23).

von Lieb Rechtsanwälte

Grüne Welle im Cannabisgesetz: Was bleibt strafbar, was hat sich geändert?

In Deutschland gab es jüngst eine bemerkenswerte Neuerung im Cannabisgesetz, die immer noch für Aufsehen sorgt. Während der Besitz und Handel von Cannabis in größeren Mengen weiterhin strafbar bleibt, gibt es bei geringen Mengen für den Eigenbedarf eine (für manche) erfreuliche Lockerung.

von Lieb Rechtsanwälte

Verbrauchswiderruf: Auch wirtschaftliche Härten begründen nicht den Einwand unzulässiger Rechtsausübung nach § 242 BGB

Nach § 312g Abs. 1 BGB steht dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Fernabsatzverträge sind gemäß § 312c BGB-Verträge, bei denen der Unternehmer der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel wie etwa Briefe, Telefonanrufe Telekopien, E-Mails, SMS verwendet.

von Lieb Rechtsanwälte

Bestehende Eintragung eines abberufenen Geschäftsführers im Handelsregister

Ist der Geschäftsführer einer GmbH in das Handelsregister eingetragen, kann sich der Vertragspartner einer GmbH selbst dann auf diese Eintragung berufen, wenn er zwar Kenntnis von dem Abberufungsbeschluss hatte, er gleichzeitig aber auch Kenntnis davon hatte, dass eine Klage gegen diesen Beschluss erhoben ist oder wird oder er Kenntnis von den Meinungsverschiedenheiten über die Wirksamkeit der Abberufung hat. So hat es der BGH in seinem urteil vom 09.01.2024 (Az. II ZR 220/22) entschieden.