Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht 

Der Begriff „Wettbewerbsrecht“ lässt sich unterteilen in das „Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne“, wie er auf europäischer Ebene verwendet wird. Davon ist sowohl das sogenannte Lauterkeitsrecht als auch das Kartellrecht umfasst. Im deutschen Sprachgebrauch hingegen versteht man darunter das Lauterkeitsrecht, was auch als „Wettbewerbsrecht im engeren Sinne“ bezeichnet wird.

Generelles Ziel des Wettbewerbsrechts i.w.S. ist es, einen funktionsfähigen Wettbewerb zu ermöglichen, zu schützen und zu erhalten.
Das Lauterkeitsrecht ist im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb geregelt, dem UWG. Sinn und Zweck dessen ist es, auf einem bereits existierenden Markt das Verhalten einzelner Wettbewerbsteilnehmer zu regulieren, die sogenannte „Marktverhaltenskontrolle“. Hingegen befasst sich das Kartellrecht mit der Sicherstellung des Bestehens eines Marktes an sich, auf welchem dann überhaupt erst Wettbewerb stattfinden kann. Das Kartellrecht schafft also die Grundlage für das Lauterkeitsrecht im Rahmen einer sogenannten „Marktstrukturkontrolle“.

Lauterkeitsrecht oder Wettbewerbsrecht im engeren Sinne

Das Lauterkeitsrecht bietet Mitbewerbern oder gewissen Organisationen Instrumente, um unlauteres Verhalten anderer Marktteilnehmer zu untersagen. Dies gilt beispielsweise für irreführende Werbung, vergleichende Werbung oder auch bestimmte Arten des Marktauftrittes. Es ist daher nicht nur wichtig, Mitbewerber in Schranken zu weisen, sondern insbesondere dafür zu sorgen, dass das eigene Unternehmen nicht angreifbar ist. Insbesondere das Internet birgt hier viele Gefahren, da jegliche Art der Eigendarstellung Dritten zugänglich ist, es kann beispielsweise bereits ein falsches oder fehlendes Impressum über das Lauterkeitsrecht abgemahnt werden. Vor allem Unternehmer, die in der Gesundheitsbranche oder der Lebensmittelbranche tätig sind, sollten Äußerungen vor öffentlicher Zugänglichmachung überprüfen lassen, da hier die Gerichte sehr strenge Maßstäbe anwenden.

 

Anwälte

Dr. Christopher Lieb LL.M.Eur.

FA für Steuerrecht, FA für gewerblichen Rechtsschutz, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Stefan Runstuk

Rechtsanwalt, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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Tobias Kiphuth

FA für gewerblichen Rechtsschutz

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