Arbeitsrecht
Unsere Tätigkeit umfasst alle Bereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere das Kündigungsschutz- und Arbeitsvertragsrecht. Wir vertreten in allen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in der arbeitsrechtlichen Dauerberatung von mittelständischen Unternehmen und Personaldienstleistern und der arbeitsrechtlichen Begleitung von Betriebsübernahmen und Unternehmenssanierungen.
Konkret bieten wir Ihnen:
- Beratung in laufenden Personalfragen
- Vertragsgestaltung
- Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere Kündigung, Aufhebungsvertrag)
- Beratung rund um die Arbeitnehmerüberlassung
- Beratung zu Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie Haustarifverträgen
- Beratung im Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrecht
- Begleitung von Transaktionen, Betriebsübergängen, Betriebsänderungen, Reorganisationen und Rationalisierungen