Restrukturierung | Insolvenz
Wir vertreten Sie als Gläubiger, Geschäftsführer, Gesellschafter oder auch Vertragspartner eines Unternehmens oder einer natürlichen Person in folgenden Bereichen:
- Sanierung und Restrukturierung
- Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
- Außergerichtliche Begleitung im Rahmen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung oder im eröffneten Insolvenzverfahren
- Prüfung und Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle
- Einsicht in die Berichte des Insolvenzverwalters an das Insolvenzgericht und Information über den Stand des Verfahrens
- Vertretung bei gerichtlicher Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter in folgenden Bereichen:
- Insolvenzanfechtung
- Inanspruchnahme als Gesellschafter wegen offenen Stammkapitals oder offener Kommanditeinlage
- Inanspruchnahme als Geschäftsführer, z.B. wegen verspäteter Antragstellung.
Daneben kann auch im Insolvenzverfahren eine Beratung oder Vertretung in weiteren Rechtsgebieten (z.B. Vertriebsrecht, privates Baurecht) erfolgen; hier ist das Insolvenzverfahren lediglich „Aufhänger“ für die Inanspruchnahme. Soweit hier Beratungsbedarf besteht, bitten wir direkt die weiteren Rechtsgebiete auf unserer Homepage einzusehen.
Schließlich vertreten wir Sie auf dem Gebiet des zum Wirtschaftsstrafercht gehörenden Insolvenzstrafrechts. Sind Sie Geschäftsführer, hat wegen § 6 GmbHG die Vermeidung eines Schuldspruchs oberste Priorität.
Publikationen
- aktuell: LIEB und RAAB bündeln ihre Kräfte bei Sanierung und Restrukturierung von Mittelständlern! Informationsbroschüre hier!
- Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz
- News-Beitrag "Keine Insolvenz wegen Corona – wie geht es weiter?"