Deutsch-spanischer Rechtsverkehr

Markteintritt in Spanien?

Wir machen Ihren Markteintritt über unser Netzwerk möglich. Wir sprechen Spanisch und haben den richtigen Kooperationspartner für Ihr Anliegen. Juristische Übersetzungen aus dem Spanischen können wir in Kooperation mit Übersetzungsbüros oder Freiberuflern erledigen.

Verkauf oder Ankauf einer Immobilie?

Viele Deutsche besitzen eine Immobilie an der Küste, auf Mallorca oder auf den Kanaren. Sie wollen kaufen oder verkaufen? Wir besitzen das Know-How und können das Projekt über unser Netzwerk und unsere Kooperationspartner abwickeln:

  • Prüfung und ggf. Überarbeitung von Entwürfen spanischer notarieller Kaufverträge
  • Verkaufsvollmachten beim deutschen Notar mit Apostille
  • Kontakt zu Maklern
  • vertrauenswürdige Kollegen (fachkundige Rechtsanwälte, keine gestoría!) in Valencia, auf Mallorca und auf den Kanaren, die für Sie den Notartermin wahrnehmen können

Probleme mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten vor Ort?

Benötigen Sie einen kompetenten deutschsprachigen Strafverteidiger in Spanien? Sprechen Sie uns an! Wir kennen deutschsprachige Strafverteidiger v.a. in Barcelona und auf Mallorca. Wenn alle Stricke reißen, setzen wir uns ins Flugzeug und koordinieren Ihre Verteidigung vor Ort.

Anwälte

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Jörg Steinheimer

FA für Arbeitsrecht, FA für Strafrecht, öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer für die spanische Sprache