Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht
Der Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“, im Englischen auch als „Industrial Property“ bezeichnet um fasst den Schutz geistigen Eigentums im gewerblichen Bereich. Von ihm werden das Marken- bzw. Kennzeichenrecht, das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht sowie das Designrecht (früher: Geschmacksmusterrecht) und das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, welches den Schutz des fairen Wettbewerbs zum Gegenstand hat, erfasst. Als Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne, jedoch nicht als Gut des Gewerblichen Rechtsschutzes, wird das Kartellrecht gesehen, welches die Freiheit des Wettbewerbs anstrebt, also überhaupt Wettbewerb ermöglichen soll.
Anerkannte Kompetenz besitzen wir u.a. in folgenden Bereichen:
- Strategische Beratung im Bereich Marken, technische Schutzrechte sowie Wettbewerbsrecht
- Registrierung und Verteidigung von Marken und sonstigen Kennzeichen
- Prozessführung vor den deutschen Spezialkammern und -senaten, inklusive Koordination internationaler Verfahren mit Partnern
- Bewertung und Optimierung von Rechteportfolios
- Designschutz
- Erstellung von Lizenz- und Forschungs- und Entwicklungsverträgen
- Entwicklung und Begleitung von Vertriebskonzepten
Publikationen
Weitere Publikationen aus anderen RechtsgebietenAnwälte
Dr. Christopher Lieb LL.M.Eur.
FA für Steuerrecht, FA für gewerblichen Rechtsschutz, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht
weiter zum Profil >Markenrecht
Weitere InformationenZweck des Marken- und Kennzeichenrechtes ist der Kennzeichenschutz. Es soll insbesondere die Unterscheidungsfunktion von Kennzeichen und zudem deren Werbewert, vor allem der der Marke, geschützt werden. Der Schutz von Kennzeichen erstreckt sich allerdings nicht nur auf Marken, die sich auf Produkte/Waren und Dienstleistungen beziehen, sondern auch auf Unternehmensbezeichnungen, Werktitel (Titelschutz) und das Namensrecht.
Wettbewerbsrecht
Weitere InformationenUnter Wettbewerbsrecht im engeren Sinne versteht man das sogenannte Lauterkeitsrecht. Sinn und Zweck dessen ist es, Mitbewerbern oder Organisationen der jeweiligen Branchen die Möglichkeit zu geben, unlautere Methoden von Unternehmern zu unterbinden. Im Wesentlichen ist das Wettbewerbsrecht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt, dem UWG, welches durch weitere Verordnungen und Gesetze ergänzt wird, beispielsweise das Heilmittelwerbegesetz im Bereich der Werbung im medizinischen Bereich.
Kartellrecht
Weitere InformationenDas Kartellrecht ist das Rechtsgebiet, welches das Ziel verfolgt, die Freiheit und Wirksamkeit des freien Marktgeschehens und damit die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck verbietet das Kartellrecht wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen der Marktteilnehmer. Nicht nur marktstarke und marktmächtige Unternehmen müssen das Kartellrecht im Rahmen von Monopol- und monopolähnlichen Stellungen oder aufgrund von Fusionen im Auge behalten, auch KMUs (kleine und mittelständische Unternehmen) sollten bei Absprachen jeglicher Art, das GWB, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Hinterkopf behalten.
Patent- und Gebrauchsmusterrecht
Weitere InformationenZum Schutz technischer Innovationen existiert das Patentrecht zusammen mit seinem „kleinen Bruder“, dem Gebrauchsmusterrecht. Sie unterscheiden sich in der geforderten Erfindungshöhe, des Schutzumfangs sowie der Schutzdauer, aber auch hinsichtlich der Dauer des Anmeldeprozesses, da das Patentamt beim Patent auch eine inhaltliche Prüfung vornimmt, nicht aber bei der Prüfung einer Gebrauchsmusteranmeldung.
Designschutz
Weitere InformationenDas ehemalige Geschmacksmusterrecht erlaubt es dem Anmelder grundsätzlich, die Farb- und Formgebung beinahe sämtlicher Erzeugnisse, welche industriell oder handwerklich herstellbar sind, schützen zu lassen. Dazu zählen beispielsweise besondere Flaschenformen, Möbel oder Stoffe. Gleiches gilt für nur Teile eines Erzeugnisses, wie dem Hörer eines Telefons.