Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht

Der Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“, im Englischen auch als „Industrial Property“ bezeichnet um fasst den Schutz geistigen Eigentums im gewerblichen Bereich. Von ihm werden das Marken- bzw. Kennzeichenrecht, das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht sowie das Designrecht (früher: Geschmacksmusterrecht) und das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, welches den Schutz des fairen Wettbewerbs zum Gegenstand hat, erfasst. Als Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne, jedoch nicht als Gut des Gewerblichen Rechtsschutzes, wird das Kartellrecht gesehen, welches die Freiheit des Wettbewerbs anstrebt, also überhaupt Wettbewerb ermöglichen soll.

Anerkannte Kompetenz besitzen wir u.a. in folgenden Bereichen:

  • Strategische Beratung im Bereich Marken, technische Schutzrechte sowie Wettbewerbsrecht
  • Registrierung und Verteidigung von Marken und sonstigen Kennzeichen
  • Prozessführung vor den deutschen Spezialkammern und -senaten, inklusive Koordination internationaler Verfahren mit Partnern
  • Bewertung und Optimierung von Rechteportfolios
  • Designschutz
  • Erstellung von Lizenz- und Forschungs- und Entwicklungsverträgen
  • Entwicklung und Begleitung von Vertriebskonzepten

Anwälte

Dr. Christopher Lieb LL.M.Eur.

FA für Steuerrecht, FA für gewerblichen Rechtsschutz, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Stefan Runstuk

Rechtsanwalt, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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Tobias Kiphuth

FA für gewerblichen Rechtsschutz

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Dr. Markus Lintner

FA für Informationstechnologierecht

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