Öffentliches Wirtschaftsrecht | Wirtschaftsverwaltungsrecht
Das Öffentliche Wirtschaftsrecht umfasst alle Normen, die für die staatliche Beeinflussung der Wirtschaft gelten. Hierzu zählen sowohl allgemeine Regelungen, die für alle Wirtschaftszweige gelten, als auch spezielle Regelungen für besondere Wirtschaftszweige.
Im Öffentlichen Wirtschaftsrecht beraten und vertreten wir sowohl Kommunen und kommunale Unternehmen als auch Unternehmen der Privatwirtschaft. Unsere Schwerpunkte liegen im Energierecht und dem Recht der Erneuerbaren Energien (v.a. Photovoltaik und Windenergie), im EU-Beilhilfenrecht und Zuwendungsrecht sowie im Vergaberecht.
Daneben sind wir auch im klassischen Wirtschaftsverwaltungsrecht, also dem Gewerberecht (GewO), dem Gaststättenrecht (GastG) und dem Handwerksrecht (HwO) tätig. Hier beraten und vertreten wir vor allem Gewerbetreibende, Gastronomen und Handwerker in allen rechtlichen Fragen rund um ihren Betrieb.