„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zusammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Teamarbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
In Deutschland gab es jüngst eine bemerkenswerte Neuerung im Cannabisgesetz, die immer noch für Aufsehen sorgt. Während der Besitz und Handel von Cannabis in größeren Mengen weiterhin strafbar bleibt, gibt es bei geringen Mengen für den Eigenbedarf eine (für manche) erfreuliche Lockerung.
Nach § 312g Abs. 1 BGB steht dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Fernabsatzverträge sind gemäß § 312c BGB-Verträge, bei denen der Unternehmer der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel wie etwa Briefe, Telefonanrufe Telekopien, E-Mails, SMS verwendet.
Urteil des BGH zur Reichweite eines vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines Oldtimers und einer zugleich vorliegenden Beschaffenheitsvereinbarung.
Ist der Geschäftsführer einer GmbH in das Handelsregister eingetragen, kann sich der Vertragspartner einer GmbH selbst dann auf diese Eintragung berufen, wenn er zwar Kenntnis von dem Abberufungsbeschluss hatte, er gleichzeitig aber auch Kenntnis davon hatte, dass eine Klage gegen diesen Beschluss erhoben ist oder wird oder er Kenntnis von den Meinungsverschiedenheiten über die Wirksamkeit der Abberufung hat. So hat es der BGH in seinem urteil vom 09.01.2024 (Az. II ZR 220/22) entschieden.