Ombudsstelle ITGA Bayern, Sachsen und Thüringen e.V.

Die Kanzlei LIEB.Rechtsanwälte fungiert für die Mitgliedsunternehmen des Industrieverbands Technische Gebäudeausrüstung Bayern, Sachsen und Thüringen e.V. (ITGA Südost) als externe Ombudsstelle für Sachverhalte zu Compliance-Fragen und -verstößen. Die Ombudssstelle steht dabei für Mitarbeiter/innen wie auch externe Personen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei Hinweisen auf mögliche Fehlverhalten im Zusammenhang mit einem Mitgliedsunternehmen des ITGA Südost wenden Sie sich bitte  an :

compliance-itga-suedost@lieb-online.com

oder telefonisch an die zuständigen Rechtsanwälte Sarah Op den Camp oder Jörg Steinheimer.

Ihre Hinweise werden, soweit möglich, vertraulich behandelt; die Hinweise müssen zur Aufarbeitung mit der zuständigen Stelle des betreffenden Mitgliedsunternehmen des ITGA Südost besprochen werden, da ansonsten eine neutrale Aufarbeitung sachlich nicht möglich ist.

(Strafrechtlich relevante Sachverhalte werden dabei ggfs. an die zuständigen Strafbehörden gemeldet, sofern hierzu eine rechtliche Pflicht besteht.)

Jörg Steinheimer

FA für Arbeitsrecht, FA für Strafrecht

Sarah Op den Camp

FAin für Handels- und Gesellschaftsrecht; FAin für Urheber- und Medienrecht