EU-Beihilfenrecht | Zuwendungsrecht
Wir beraten und vertreten Kommunen und kommunale Unternehmen sowie Unternehmen der Privatwirtschaft in allen Fragen des EU-Beihilfenrechts und des Zuwendungsrechts.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Prüfung bestehender und/oder beabsichtigter Zuwendungskonstruktionen auf deren beihilfenrechtliche Relevanz
- Gestaltung beihilfenrechtskonformer Verträge im Rahmen von Projekttransaktionen
- Rechtliche Begleitung bei der Konzeption und Realisierung kommunaler Infrastrukturprojekte
- Gestaltung von Betrauungsakten
- Prüfung von Zuwendungsbescheiden
- Rechtliche Beratung bei Projektförderungen