Ombudsstelle
Das Bedrohungspotential für Unternehmen hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Unsere Gesellschaft wird immer mehr digitalisiert. Folge hiervon ist jedoch auch, dass Wirtschaftsspionage, Datendiebstahl & Co. einfacher und vor allem schneller durchführbar sind. Ein weiteres Problem ist, dass die ein oder andere Wirtschaftsstraftat dem redlichen Arbeitnehmer vielleicht auffallen mag, er sich jedoch nicht direkt an den Arbeitgeber wenden möchte. Hier ist es hilfreich, den Arbeitnehmern einen unbeteiligten Dritten, der durch die rechtliche Brille den Sachverhalt beurteilen kann, an die Hand zu geben.
Die Kanzlei LIEB.Rechtsanwälte fungiert daher für verschiedene Mandanten als externe Ombudsstelle für Sachverhalte zu Compliance-Fragen und –verstößen. Diese Ombudsstelle steht dabei sowohl für Mitarbeiter/-innen als auch für externe Dritte als Ansprechpartner zur Verfügung.