Zusatz: Umsatzsteuer bei Befundberichten?

von Lieb Rechtsanwälte

Auf Befundberichte fällt keine Umsatzsteuer an

Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 02.10.2008, dass die Vergütungen, die die Versorgungsämter für Befundberichte zahlen, umsatzsteuerfrei sind.

Wir verweisen auch auf unseren "Fachartikel"-Beitrag vom 24.08.2008: "Welche ärztlichen Gutachten sind umsatzsteuerpflichtig, welche nicht?"

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