Zur Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen durch die private Krankenversicherung während einer Reise in die USA
von Lieb Rechtsanwälte
Der BGH hatte sich in einem Revisionsverfahren mit der Frage der Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen während einer Reise in die USA zu befassen (BGH, Urteil vom 19.09.2007 - IV ZR 136/06 -).
Konkret war streitig, ob die zu beurteilenden Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für ambulante und stationäre ärztliche Behandlung nur für Auslandsreisen bis zu sechs Wochen Dauer, nicht aber für die Dauer von sechs Wochen bei Auslandsreisen beliebiger Länge versprachen.
Unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtssprechung hat der IV. Zivilsenat bei der Auslegung der maßgeblichen Klausel im Krankenversicherungsvertrag auf die Sichtweise des durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse abgestellt und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen, welches die Klage abgewiesen hatte.
Quelle: BGH, Urteil vom 19.09.2007 - IV ZR 136/06 -