Zur geplanten EBM-Reform:

von Lieb Rechtsanwälte

Der Bewertungsausschuss hat Details seiner Beschlüsse zur neuen EBM-Vergütungsstruktur ab Januar 2009 nachgebessert, beziehungsweise klargestellt.

1. Für fachgleiche Gemeinschaftspraxen (z. B. hausärztliche Gemeinschaftspraxis) gibt es ab Januar 2009 einen Aufschlag von zehn Prozent auf die Versichertenpauschalen. Finanziert wird dieser Aufschlag mit einem ebenfalls zehnprozentigen Aufschlag auf das Regelleistungsvolumen (RLV). Grund: In fachgleichen Gemeinschaftspraxen kann die Versichertenpauschale nur einmal pro Patient berechnet werden, auch wenn mehrere Ärzte der Gemeinschaftspraxis im selben Quartal einen Patienten behandeln. Ferner berücksichtigt die neue Regelung, dass in fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen die Versicherten- und Grundpauschale je Arztgruppe einmal im Quartal berechnet werden kann, wenn der Patient fachübergreifend behandelt wird.

2. Die Leistungen im organisierten Notfalldienst sowie die antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen der Psychotherapie fallen nicht unter das RLV und werden dem Arzt damit außerhalb der Mengenbegrenzungen vergütet. Notwendig war diese Klarstellung, da einige Krankenkassen dies anders interpretiert hatten. Da die Leistungen im Notfalldienst nicht unter das RLV fallen, zählen auch die entsprechenden Arztfälle nicht mit für die Ermittlung des RLV.

3. Hausärztlich diabetologische Schwerpunktpraxen können auch weiterhin den "Chronikerzuschlag" nach EBM-Nr. 03212 zu den überweisungsgebundenen Versichertenpauschalen (EBM-Nrn. 03120 bis 03122) abrechnen. Diese Sonderregelung wurde jetzt um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2009 verlängert.

4. Die Niedergelassenen in den KVen Baden-Württemberg, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz erhalten mehr Honorar als zunächst geplant. So steigt der Zuwachs in 2009 gegenüber dem Jahr 2007 in Baden-Württemberg von bisher 1,5 auf 2,5 Prozent, in Nordrhein von bisher 3,6 auf 6,5 Prozent, in Schleswig-Holstein von bisher 3,9 auf 6,3 Prozent und in Rheinland-Pfalz von bisher 5,7 auf 8,6 Prozent. Im Gegenzug fallen die Honorarzuwächse in den KVen Bayerns (6,3 statt 6,8 %) und Bremen (7,6 statt 7,7 %) um bis zu einem halben Prozentpunkt niedriger aus.

5. Das Ambulante Operieren wird zusätzlich mit 30 Millionen Euro gefördert. Dies entspricht entgegen ersten Planungen einer Honorarsteigerung bis fünf Prozent für ambulante Operationen.

Quelle: Arzt und Wirtschaft, 29.10.2008
Newsletter 2008-12 der AG Medizinrecht im Deutschen AnwaltVerein

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