Zur 68er-Regelung
von Lieb Rechtsanwälte
Zur Verlängerung der Zulassung über das 68. Lebensjahr
In unserem Beitrag vom 22.10.2007 stellten wir den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vor, wonach der Widerspruch gegen den feststellenden Beendigungsbeschluss aufschiebende Wirkung entfaltet, mithin Ärzte auch nach Überschreitung der 68 Jahre solange weiterarbeiten dürfen, bis über ihr Rechtsmittel entschieden ist.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Aktenzeichen: L 3 KA 69/07ER vertritt jedoch die gegenteilige Auffassung. Es meint, dass das Ende der vertragsärztlichen Zulassung bereits kraft Gesetzes eintritt, ohne dass es eines behördlichen Entscheidungsaktes bedarf. Somit kann der Widerspruch auch keine aufschiebende Wirkung erzielen.
Zur Erinnerung: Das Bundessozialgericht und der Europäische Gerichtshof billigten kürzlich die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte. Wir verweisen hierzu auf unsere Beiträge vom 22.10., 28.10.2007 und 27.02.2008 ( 68er-Regelung beim Vertragsarzt ).