Zahnersatzversorgung im Ausland

von Lieb Rechtsanwälte

Kein Zuschuss für in Tschechien beschafften Zahnersatz ohne vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse (Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.06.2009, Aktenzeichen B 1 KR 19/08R)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch bei einer Zahnarztversorgung im Ausland eine vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans erforderlich sei. Das Erfordernis vorheriger Genehmigung einer zahnprothetischen Behandlung durch die Krankenkasse gelte nicht nur für eine Behandlung im Inland, sondern auch in anderen EG-Mitgliedsstaaten. Das verstoße nicht gegen Europarecht. Das einheitlich geltende Genehmigungserfordernis beeinträchtige die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit nicht, soweit – wie hier – Leistungserbringer in anderen Mitgliedsstaaten weder unmittelbar noch mittelbar diskriminiert würden.

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