Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages bestätigt Zweifel an der deutschen Vorratsdatenspeicherung
von Lieb Rechtsanwälte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat bereits im Dezember 2016 die Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien für grundrechtswidrig erklärt und damit auch Vorlagen schwedischer und britischer Gerichte beantwortet.