Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages bestätigt Zweifel an der deutschen Vorratsdatenspeicherung

von Lieb Rechtsanwälte

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat bereits im Dezember 2016 die Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien für grundrechtswidrig erklärt und damit auch Vorlagen schwedischer und britischer Gerichte beantwortet.

 

Hier finden Sie das Originaldokument:

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