Wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Arztes

von Lieb Rechtsanwälte

Gibt es zu einer Behandlung eine kostengünstigere Alternative, müssen nicht die Krankenkassen darüber aufklären, sondern ausschließlich der Arzt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesozialgerichts hervor (Az.: B 1 KR 14/07):

Danach müssen Mediziner Patienten auch wirtschaftlich aufklären. In dem zu beurteilenden Fall wollte eine Krebspatientin die Kosten einer Behandlung (Bestrahlung) bei einem Radiologen erstattet haben.

Die Krankenkasse lehnte eine Erstattung mit dem Argument ab, die krebskranke Patientin hätte die gleiche Leistung kostenlos bei der örtlichen Medizinischen Hochschule erhalten können.

Zurück