Whatever it takes! Liquidität trotz Corona

von Lieb Redaktion

Ein aktueller Beitrag von RA Dr. Christopher Lieb, LL.M.Eur., FA für Steuerrecht

„Corona“ stellt schon jetzt einige unserer Mandanten vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen, insbesondere dann, wenn sie international tätig sind. Man muss davon ausgehen, dass sich die Situation in den nächsten Tagen und Wochen verschärfen wird.

Der bayerische Ministerpräsident hat gestern erklärt, man werde „alles“ – er „betone: ALLES – tun, um der Wirtschaft zu helfen. Whatever it takes.“ Wir wollen prüfen, ob den pathetischen Worten Taten folgen.

Relevant werden Hilfsmaßnahmen, da die staatlichen Hilfspakete noch nicht geschnürt sind, zunächst vor allem in steuerlicher Sicht. Hier kommen natürlich die üblichen „Standardlösungen“ in Betracht:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Das Problem der Stundung ist dabei allerdings die Verzinsung (0,5 % pro Monat), da diese in Zeiten von „Nullzinsen“ Liquiditätsprobleme nur verschiebt. Stundungen machen daher nur Sinn, wenn sie zinslos erfolgen. Von Seiten der Politik wurde erklärt, man habe „dies im Blick“.

Wir haben heute ein erstes Musterverfahren beim FA Erlangen eingeleitet und beantragt, sämtliche Steuerzahlungen unserer Mandanten (Nachzahlungen sowie laufende Vorauszahlungen) bis 31.05. zinslos zu stunden. Wir haben um Verbescheidung binnen 1 Woche gebeten. Im Falle einer Ablehnung des Antrags werden wir umgehend eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

Schließen Sie sich uns an. Gerne reichen wir für Sie für eine Bearbeitungspauschale von € 200 (netto) entsprechende Anträge bei Ihrem Finanzamt ein.

 

Zurück