Vorsicht vor Ambush-Marketing während der Weltmeisterschaft
von Lieb Rechtsanwälte
Wie immer bei einem Fußballgroßereignis ist es auch bei dieser Weltmeisterschaft verlockend, das Fußballfieber der Nation aufzugreifen und mit Bezug zum Fußball zu werben.
Doch Achtung – Die Fußballweltmeisterschaft ist in den verschiedensten Varianten markenrechtlich geschützt. Die Nutzung der geschützten Marken bzw. ähnlicher Marken kann den Werbenden teuer zu stehen kommen.
Dass bei Bildmarken bzw. Wort-/Bildmarken, die die FIFA schützen hat lassen, wie beispielsweise die zahlreichen Logos, ohne Lizenz Vorsicht geboten ist, ist selbstredend. Doch auch gewisse Ausdrücke können nicht einfach verwendet werden, da die FIFA auch Wortmarken hat eintragen lassen. So beispielsweise die Ausdrücke „Football World Cup“, „Fan Fest“, „FIFA World Cup“, „WM 2014“, „Brazil 2014“ oder „World Cup 2014“. Da es sich bei den Begriffen um solche handelt, die sich nur marginal von rein beschreibenden Angaben unterscheiden, sollte in jedem Fall vor Verwendung eines Werbespruches anwaltlicher Rat eingeholt werden. Dies gilt auch für das Entwerfen eigener, WM-naher Logos.