Vorratsdatenspeicherung faktisch gestoppt!
von Lieb Rechtsanwälte
Das OVG Münster hat in einem Eilverfahren (22.06.2017, 13 B 238/17 ) entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung (VDS) unvereinbar mit Europarecht ist. Die deutschen Regelungen dürfen daher nicht angewendet werden.
Die Speicherpflicht verstoße jedenfalls in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG
(http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2017/36_170622/index.php)
Die Eilentscheidung gilt zwar nur vorläufig und zu Gunsten der Antragstellerin SpaceNet. Die gesetzliche Umsetzungsverpflichtung steht formell noch (§150 Abs. 13 TKG). Das Hauptsacheverfahren läuft noch, ABER:
Die Bundesnetzagentur hat am 28.6.2017 jedoch bekanntgegeben, dass sie gegenüber den betroffenen Unternehmen die Pflicht zur Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten gem. §§ 113ff TKG, sog. Vorratsdatenspeicherung, grds. nicht durchsetzen wird.
Die Vorratsdatenspeicherung ist damit faktisch ausgesetzt.
Die Hauptsache bzw. Neugestaltung der VDS dürfte noch einige Zeit dauern.
Die meisten Telekommunikationsunternehmen haben bereits angekündigt, trotz vieler Millionen Euro an bereits getätigten Aufwendungen in die Umsetzung, nicht zum 01.072.017 die Vorratsdatenspeicherung starten.