Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

von Lieb Rechtsanwälte

Ein Beitrag von Dipl.-Uni. Jur. Selin Inan

Am 01.01.2025 trat das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft. Dieses stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung dar, da in einigen Bereichen anstelle des Schriftformerfordernisses nunmehr die Textform ausreicht. Wenngleich Kündigungen und Aufhebungsverträge von dieser Änderung weiterhin unberührt bleiben, werden in vielen anderen Bereichen bürokratische Hürden maßgeblich überwunden. Im Rahmen unseres arbeitsrechtlichen Vortrages vor dem ofraCar Automobilnetzwerk e.V. haben wir eine übersichtliche Gegenüberstellung der wesentlichen Änderungen i.R.d. BEG IV erstellt, welche wir Ihnen hier zum Abruf zur Verfügung stellen.

Zurück