Vertragsarztsitz-Vergabe

von Lieb Rechtsanwälte

Vertragsarztsitz geht problemlos an den Wunschkandidaten

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Gotha (Beschluss vom 22.08.2008, Az.: S 7 KA 2622/07 ER) kann der Vertragsarztsitz problemlos an den Wunschkandidaten vergeben werden:

Erklärt ein Vertragsarzt den Verzicht auf seine Zulassung nach § 103 Abs. 4b SGB V zugunsten eines bestimmten Kollegen, um sich von ihm anstellen zu lassen, so hat ein enttäuschter Mitinteressent auch dann keine Möglichkeit des Widerspruchs, wenn der Vertragsarztsitz vorher zeitweise einmal ausgeschrieben war.

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