Vertragsarztsitz-Vergabe
von Lieb Rechtsanwälte
Vertragsarztsitz geht problemlos an den Wunschkandidaten
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Gotha (Beschluss vom 22.08.2008, Az.: S 7 KA 2622/07 ER) kann der Vertragsarztsitz problemlos an den Wunschkandidaten vergeben werden:
Erklärt ein Vertragsarzt den Verzicht auf seine Zulassung nach § 103 Abs. 4b SGB V zugunsten eines bestimmten Kollegen, um sich von ihm anstellen zu lassen, so hat ein enttäuschter Mitinteressent auch dann keine Möglichkeit des Widerspruchs, wenn der Vertragsarztsitz vorher zeitweise einmal ausgeschrieben war.