Vertragsarztrecht: Arzt darf im Ausnahmefall Dialysegenehmigung aus der Berufsausübungsgemeinschaft mitnehmen.

von Lieb Rechtsanwälte

Scheidet ein Vertragsarzt aus einer Berufsausübungsgemeinschaft für Dialyse aus, verbleibt im Regelfall die Dialysegenehmigung bei der Gemeinschaft. Ist allerdings das Vertrauensverhältnis nicht nur einzelner Patienten zu den in der Praxis verbleibenden Ärzten so schwerwiegend gestört, dass ihnen die Inanspruchnahme dieser Ärzte nicht zuzumuten ist und kann eine andere Dialysepraxis in zumutbarer Entfernung die Behandlung nicht übernehmen, hat die KV nach Ansicht des Bundessozialgerichts – Az.: B 6 KA 43/14 R – zu prüfen, ob der Berufsausübungsgemeinschaft der bisherige Versorgungsauftrag als Ganzes entzogen und dem ausscheidenden Gesellschafter eine neue Genehmigung erteilt wird.

 

Hinweis:

In dem konkreten Fall gab es Anhaltspunkte mit zahlreichen Hinweisen auf eine langjährige Alkoholabhängigkeit eines Praxispartners. Dies rechtfertigte, so das Bundessozialgericht, die Ausnahmesituation.

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