Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Anlagezinsen

von Lieb Rechtsanwälte

"Ein Schadensersatzanspruch auf entgangene Anlagezinsen, der auf eine vor dem 1. Januar 2002 erfolgte Verletzung eines Kapitalanlageberatungsvertrags gestützt wird, unterliegt der kurzen Verjährung nach § 197 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung."

BGH, Urteil vom 15.07.2014, Az. XI ZR 418/13 

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