Vergaberechtsreform 2016

von Lieb Rechtsanwälte

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorbereitete Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts wurde im Dezember 2015 vom Bundestag und Bundesrat mit leichten Änderungen verabschiedet. Der Gesetzesentwurf soll durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt werden, die in einer Mantelverordnung zusammengefasst werden. Da die Frist für die Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 im April 2016 abläuft, muss die Reform des deutschen Vergaberechts bis spätestens 18.04.2016 in Kraft treten. Unmittelbar betroffen sind Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Auftraggeber und Bieter haben sich somit ab April 2016 auf die neuen Vergaberegeln einzustellen.

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