Urteil im Fall "Sina-Mareen" rechtskräftig

von Lieb Rechtsanwälte

Mit Urteil vom 18. Juli 2007 hat das Landgericht Ellwangen den Angeklagten, einen Anästhesisten, wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie eines weiteren Falls der Körperverletzung zur Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Urteilsfeststellungen versetzte der Angeklagte zwei Patienten mit einem mit Bakterienkeimen kontaminierten Arzneimittel in Narkose. Weil der Angeklagte entgegen den Regeln der ärztlichen Kunst sowie der ausdrücklichen Gebrauchsinformation des Herstellers die Flasche, die das Narkotikum beinhaltete, mehrfach verwendete, war es zur Verkeimung des Flascheninhalts gekommen. Während einer der beiden Patienten, ein 42jähriger Mann, nach zweiwöchiger Erkrankung wieder völlig gesundete, verstarb die andere Patientin, das dreijährige Mädchen Sina-Mareen, infolge eines septisch-toxischen Schocks. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensrügen und die Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss des BGH vom 20. Dezember 2007 – 1 StR 576/07Landgericht Ellwangen – Entscheidung vom 18. Juli 2007 – 2 KLs 11 Js 21209/02

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 4/08 vom 08.01.2008

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