Übersicht zum Entgelttransparenzgesetz
von Jörg Steinheimer | Lieb.Rechtsanwälte
Seit 01.02.2018 kann der Auskunftsanspruch geltend gemacht werden
Seit 06.07.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft. Seit 01.02.2018 können Arbeitnehmer nunmehr ihren individuellen Auskunftsanspruch geltend machen. Zeit für alle Arbeitgeber, sich mit dem Gesetz zu befassen! Wir stellen Ihnen einen übersichtlichen "Onepager" zum Download zur Verfügung.
Fragen? Ihr LIEB-Arbeitsrechtsteam berät Arbeitgeber gerne individuell.