Strafverteidigung von Deutschen in Spanien

von Jörg Steinheimer | Lieb.Rechtsanwälte

-- effektiv über unsere Kooperationspartner!

Mit verzweifeltem Unterton fragte jüngst der Kollege in einen Anwaltschat: ob man einen guten deutschsprachigen Strafverteidiger in Spanien empfehlen könne. Vor einigen Jahren noch hätte ich wenig beitragen können. Im Falle des Falles wurden wackelige „Tandemlösungen“ mit rein spanischsprachigen Verteidigern aufgesetzt, mit den entsprechend hohen Reibungsverlusten. Man denke nur an die eigenen gedolmetschten Besprechungen mit ausländischen Mandanten. Zivilrechtlich schon recht gut in Spanien vernetzt, empfand ich das Thema „Strafverteidigung in Spanien“ lange als extrem schwieriges Pflaster.

Umso mehr freue ich mich, über die Deutsch-Spanische Juristenvereinigung nun endlich persönlichen Kontakt zu zwei deutschsprachigen Verteidigern, nämlich dem Kollegen Jesús Becerra Briceño, Barcelona, und der ebenfalls in Barcelona ansässigen, aber auch auf Mallorca tätigen Kollegin María Barbancho Saborit, geknüpft und etabliert zu haben.

„Recht ist lokal“ -- diese Erkenntnis besitzt gerade im Strafrecht ihre besondere Gültigkeit. Wie die Abläufe sind, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet, was als nächstes sinnvoller Weise zu tun ist, kann man „von außen“ nur äußerst schwer beurteilen.

Und möchte man in einer so schwierigen Situation wie im Falle eines Strafverfahrens nicht einfach die eigene Sprache sprechen können? Es muss ja nicht gleich die Inhaftierung in Spanien sein. Oft sind Strafverfahren lästige „Mitbringsel“ von Urlaubsreisen. Man denkt, die Sache sei erledigt und fliegt zurück, und einige Zeit später flattert die Ladung über Amtshilfe der deutschen Polizei oder Gerichte direkt in den Briefkasten.

Ich kann nun also helfen, wenn auch nicht selbst, sondern über meine Kooperationspartner. Sprechen Sie mich gerne an!

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