Selbstständiges Beweisverfahren: Feststellungen zum ärztlichen Fehlverhalten

von Lieb Rechtsanwälte

Selbstständiges Beweisverfahren: Feststellungen zum ärztlichen Fehlverhalten

Der BGH entschied mit Beschluss vom 24.09.2013 – Aktenzeichen: VI ZB 12/13 -, dass der Gutachter im selbstständigen Beweisverfahren bereits feststellen könne, ob ein ärztliches Fehlverhalten als grober Behandlungsfehler einzustufen sei. Die Vorinstanzen waren noch davon ausgegangen, dass im Rahmen der Beweissicherung die Frage des Fehlverhaltens des Arztes nicht geklärt werden dürfe, die Einstufung des ärztlichen Fehlverhaltens vielmehr Aufgabe des Klageverfahrens sei.

Hinweis:

Mit Eröffnung des selbstständigen Beweisverfahrens eröffnet sich für die Arzthaftungssachen die Möglichkeit einer vorgezogenen rechtlichen Würdigung. Die Parteien können dann im Vorfeld entscheiden, ob es Sinn macht, noch den Klageweg zu beschreiten.

Quelle: AMK 7/2014

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