Schutz von Know-How
von Lieb Rechtsanwälte
Die Digitalisierung der Wirtschaft schreitet voran. Ohne Computer und Internet würde heute in den meisten Betrieben die Arbeit stillstehen. Daten, Quellcodes und Algorithmen sind dabei strategische Assets digitaler Geschäftsmodelle. Der Schutz dieses Know-hows und anderer vertraulicher Informationen ist jedoch in vielen Unternehmen unterentwickelt, zumal in der Regel ein Schutz über Patente und Gebrauchsmuster ausscheidet. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird in den zunehmend vernetzten Strukturen der digitalen Wirtschaft immer schwieriger. Ob Mitarbeiter, Hacker oder Kooperationspartner: Gefahren drohen von vielen Seiten. Dem stets drohenden Abfluss von Know-how müssen Unternehmen deshalb aktiv entgegenwirken.
Der Schutzkokon betrifft gleich drei Bereiche:
◦organisatorische Maßnahmen,
◦rechtliche bzw. vertragliche Absicherungen sowie
◦IT-Sicherheitsstandards.
Nachlässigkeiten bei Schutzmaßnahmen werden verstärkt auch rechtliche Konsequenzen haben: Wer sein Know-how nicht angemessen schützt, wird künftig in gerichtlichen Verfahren wegen Geheimnisdiebstahl gegen Verletzer als nicht schutzwürdig angesehen.
Die EU-Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen muss vom deutschen Gesetzgeber bis spätestens Juli 2018 umgesetzt werden. Spätestens ab dann muss der Inhaber von Geschäftsgeheimnissen in einem Verletzungsverfahren darlegen und beweisen, dass sein Know-how angemessen geschützt ist, und zwar (auch) für die Vergangenheit.
Grundlage jedes effektiven Know-how-Schutzes ist die unternehmensinterne und systematische Erfassung wichtigen Know-hows sowie die Kategorisierung von relevanten Informationen und Geheimnisträgern. Rechtliche Maßnahmen – darunter fallen etwa Verträge mit Arbeitnehmern und Kooperationspartnern oder auch Allgemeine Geschäftsbedingungen – bilden den Rahmen von digitalen Geschäftsmodellen. Und erst eine ausreichende IT-Sicherheit gewährleistet auch eine tatsächliche Absicherung des geheimen Know-hows. Es besteht also Handlungsbedarf!