Schmerzensgeld für drückendes Gebiss
von Lieb Rechtsanwälte
Nach dem Beschluss des OLG Koblenz vom 19.06.2007 – 5 U 467/07 muss ein Zahnarzt einer Patientin wegen schlechter Arbeit 6.000,00 € Schmerzensgeld zahlen.
Die Patientin hatte sich bei dem beklagten Zahnarzt im Ober- und Unterkiefer mit herausnehmbaren Teilprothesen versorgen lassen. Diese Arbeiten wurde vom behandelnden Zahnarzt jedoch derart mangelhaft erbracht, dass die Patientin starke Schmerzen sowie Sprach-, Beiß- und Kauprobleme hatte.
Es stellte sich heraus, dass die Kronen überstehende Ränder hatten und die Prothesen zu locker saßen, was zu den obigen Problemen führte.
Das OLG entschied, dass ein Zahnarzt bei der Versorgung eines Patienten mit Prothesen nicht nur die Behandlung an sich schulde, sondern auch einen „Erfolg“ und billigte aus diesen Gründen der Patientin das Schmerzensgeld zu.