Schmerzensgeld bei vergessener Tamponade

von Lieb Rechtsanwälte

Ein Schmerzensgeld von € 20.000,00 ist als angemessen zu sehen, wenn ein HNO-Arzt bei einer Operation versehentlich eine Tamonade, die zur Stillung der Blutung verwendet wurde, in der Nasennebenhöhle und Stirnhöle der Patientin belässt und sie hierdurch über eine Zeit von 3 1/2 Jahren an häufigen Kopfschmerzen, Fieber und Müdigkeit leidet, dauerhaft den Geruchssinn weitgehend verliert und immernoch häufig an Kopfschmerzen leidet (OLG München, Urteil vom 05.11.2009 - 24 U 334/08).

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