Rücknahme der ausgesprochenen Abmahnungen durch Herrn Rechtsanwalt Becker
von Lieb Rechtsanwälte
Herr Rechtsanwalt Becker hat gestern gegenüber LIEB.Rechtsanwälte mitgeteilt, dass an den gegenüber Mandanten von LIEB.Rechtsanwälten ausgesprochenen Abmahnungen nicht festgehalten wird. Herr Becker hat außerdem erklärt, dass sein Mandant künftig keinerlei Interesse mehr daran haben wird, nochmals Abmahnungen auszusprechen.
Aus der Erklärung von Herrn Rechtsanwalt Becker ergibt sich nach unserer Meinung, dass die Abmahnungen wegen fehlender Aktivlegitimation des Mandanten von Herrn Becker von vornherein unberechtigt waren. Vor diesem Hintergrund prüfen wir, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere im Hinblick auf die entstandenen Rechtsberatungskosten, sinnvoll ist