Retaxation bei Rezepten ohne Unterschrift

von Lieb Rechtsanwälte

Eine Krankenkasse darf ein Rezept dann nicht wegen einer fehlenden Arztunterschrift endgültig retaxieren, wenn es dem Willen des Vertragsarztes entspricht. Eine vorübergehende Beanstandung ist zwar zulässig. Wenn sich aber im Rahmen des Beanstandungs- und Einspruchsverfahrens herausstellt, dass die Verordnung inhaltlich in Ordnung war und der Arzt nur versehentlich nicht unterschrieb, ist die Krankenkasse zur Zahlung verpflichtet (vgl. SG Hannover S 19 KR 362/10).

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