RAin Saskia Krusche ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

von Lieb Redaktion

Wir gratulieren!

Mit Urkunde vom 23.01.2021 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unserer Kollegin Saskia Krusche die Befugnis verliehen, den Titel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen. Wir gratulieren ihr recht herzlich!

Aus gegebenem Anlass:

Der Fachanwalt ist das einzige objektive Qualitätskriterium, denn hierzu müssen besondere Kenntnisse in allen relevanten arbeitsrechtlichen Gebieten (Lehrgang über 120 Zeitstunden) und in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung eine hohe Anzahl praktischer Fälle nachgewiesen werden. Außerdem besteht für den Fachanwalt eine jährliche Fortbildungspflicht mit mindestens 15 Zeitstunden, die auch mit entsprechenden Fachveröffentlichungen abgedeckt werden kann.

Übrigens: Saskia Krusche und Jörg Steinheimer haben ihre Fortbildungsverpflichtung 2020 mit der Erstellung der DATEV-Veröffentlichung "Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsrecht" abgedeckt.

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