Private Krankenversicherung und neue Therapien

von Lieb Rechtsanwälte

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, Aktenzeichen: 10 U 1437/07, müssen neue Therapieverfahren von der privaten Krankenversicherung getragen werden, vorausgesetzt, sie sind zur Heilung, Linderung und Verhinderung der Ausbreitung der in der Rede stehenden Erkrankung geeignet. Nach Auffassung des Gerichts orientiert sich der juristische Begriff der medizinischen Notwendigkeit nicht an der wissenschaftlichen Bewertung in der Literatur. Es ist auch nicht erforderlich, dass die gewählte Therapieform der allgemein anerkannten Behandlungsmethode entspricht.

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