Private Krankenversicherung hat einen Anspruch auf Einsicht in Krankenunterlagen
von Lieb Rechtsanwälte
Eine private Krankenversicherung hat einen Anspruch auf Einsicht in die über den Versicherungsnehmer geführten Behandlungsunterlagen eines Arztes, soweit sie diese für die Prüfung von Grund und Umfang ihrer Leistungspflicht für notwendig erachtet (AG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2009 – 27 C 17856/06).
Quelle: GesR 2010,111