Praxisgebühr

von Lieb Rechtsanwälte

Der Patient zahlt die Praxisgebühr nicht. Was dann?

Hat ein Patient seine Praxisgebühr nicht bezahlt, muss der behandelnden Arzt schriftlich mahnen. Die dem Patienten zu setzende Frist soll kalendermäßig bestimmbar sein. ( z. B. Ich fordere Sie auf, die Praxisgebühr von €°10,00 für das 3. Quartal 2007 bis spätestens 10.10.2007 zu zahlen.)

Zahlt der Patient innerhalb der gesetzten Frist die Praxisgebühr nicht, benachrichtigt der Arzt die für ihn zuständige KV. Diese übernimmt den Einzug der Praxisgebühr beim Patienten. Sie führt gemäß § 18 Abs. 5 BMV-Ä ein Anhörungsverfahren für den säumigen Patienten durch. Nach erfolgter Anhörung kann sie ein Zahlungsbescheid gegen den Patienten erlassen und aus dem Bescheid vollstrecken, insbesondere einen Gerichtsvollzieher einschalten.

Der Patient kann gegen den Bescheid Klage erheben. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Der Patient muss zunächst die mit dem Bescheid festgesetzt Praxisgebühr an die KV zahlen. Gewinnt der Patient vor Gericht, erhält er die Praxisgebühr rückerstattet. Wurde die Klage missbräuchlich erhoben – dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Patient die Praxisgebühr als solche angreift –, trägt der Patient nach nunmehriger Einführung der Kostenpflicht in sozialgerichtlichen Verfahren die Gerichtskosten.

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