Neues DATEV-Skript "Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in der Praxis"
von Lieb Rechtsanwälte
Zur Förderung unterversorgter Gebiete muss ein Nachbesetzungsantrag in einem überversorgten Gebiet abgelehnt werden, sofern kein Fall der Versorgungsrelevanz vorliegt oder der Nachfolger nicht zu dem im Gesetz genannten privilegierten Personenkreis zählt. Der abgebende Arzt wird damit künftig im Regelfall quasi enteignet. Weitere Änderungen stehen bei den Praxisabläufen, insbesondere bei der Beschäftigung von angestellten Ärzten und Weiterbildungsassistenten sowie bei den Versorgungsformen - hier sind künftig fachgleiche Medizinische Versorgungszentren möglich - an.
Die Änderungen beinhalten Risiken und Chancen für die vertragsärztliche Praxis. Sie führen zu einem erheblichen Beratungsbedarf.