Neue Zuständigkeiten für UWG-Verfahren in NRW

von Lieb Rechtsanwälte

Zum 01.01.2022 ist in Nordrhein-Westfalen die „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit zur Entscheidung in Wettbewerbsstreitsachen“ in Kraft getreten. Danach sind sämtliche UWG-Verfahren in NRW vor dem LG Düsseldorf, dem LG Bochum oder dem LG Köln zu führen.

Die Einrichtung solcher Spezialzuständigkeiten ist durchaus sinnvoll, da damit an einzelnen Gerichten bzw. in einzelnen Kammern vertieftes Wissen über das Sachgebiet aufgebaut werden kann, was zu kohärenteren Entscheidungen führt.

Interessant ist, dass die neue Verordnung selbst in Fachkreisen wohl völlig unbekannt ist. Dem Verfasser und bayerischen Juristen mag man noch nachsehen, dass er nicht mit den neuesten landesrechtlichen Verfahrensvorschriften in NRW vertraut ist. Aber die Zuständigkeitsänderung war auch weder dem Kölner Rechtsanwalt auf der Gegenseite noch dem Vorsitzenden Richter am LG Wuppertal bekannt. Selbst in dem vom Ministerium der Justiz des Landes NRW unter www.justizadressen.nrw.de betriebenen Justizportal ist die Zuständigkeitsänderung bis heute nicht eingepflegt!

Da stellt sich schon die Frage, ob die Änderung außerhalb des Gesetz- und Verordnungsblattes ausreichend bekannt gemacht wurde.

 

Fun Fact am Rande:
Das LG Wuppertal versendet tatsächlich im Juni 2022 einen richterlichen Beschluss an das elektronische Anwaltspostfach beA mit einem Empfangsbekenntnis zum Ausdrucken und Zurücksenden per Fax/Post. Dabei wäre es möglich gewesen, vor dem Versenden der elektronischen Nachricht ein Häkchen zu setzen und ein elektronisches Empfangsbekenntnis anzufordern. Ohne Worte!

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