NetzDG und TMG vor dem Aus

von Lieb Rechtsanwälte

Ein Beitrag von RA Joachim Borger, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Das Bundesdigitalministerium veröffentlicht mit Datum vom 04.08.2023 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Digital Services ACT (DSA, auf Deutsch: Gesetz über digitale Dienste). Der DSA ist eine Verordnung der europäischen Union, die für einheitliche Spielregeln für Betreiber digitaler Plattformen in Europa sorgen soll. Diese Verordnung wurde im Oktober 2022 veröffentlicht und wird spätestens ab 17. Februar 2024 in der gesamten EU gelten.

Der deutsche Gesetzesentwurf vom 04.08.2023 dient der redaktionellen Umsetzung und Eingliederung in das deutsche Recht. Damit sollen das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) aufgehoben werden. Das NetzDG ist erst 2017 in Kraft getreten und seitdem mehrmals geändert worden. Das TMG war zuletzt im Jahr 2021 überarbeitet worden.

Der DSA soll beide Gesetze vollständig ersetzen. Dadurch werden sich einige Änderungen für das Recht der digitalen Dienste ergeben. Beispielsweise werden Betreiber von sozialen Netzwerken weiterhin verpflichtet sein, offensichtlich rechtswidrige Inhalte von Nutzern jedenfalls auf entsprechende Meldung hin zu löschen. Aktuell hat dies jedoch innerhalb einer klar formulierten Frist von 24 Stunden zu erfolgen. Unter dem DAS wird dann voraussichtlich formuliert sein, dass die Löschung „zeitnah“ zu erfolgen hat. Ergänzend werden weitere Maßgaben für den Umgang mit solchen Meldungen manifestiert: Die Bearbeitung von Beschwerden wird „sorgfältig, frei von Willkür und objektiv anhand der gemeldeten Informationen“ zu erfolgen haben, was letztlich jedoch auch bisher gilt.

Während Urheberrechtsverletzungen in sozialen Medien und auf anderen Plattformen bisher primär durch Maßnahmen gegenüber dem – oft unbekannten und schwer zu erreichenden – rechteverletzenden Nutzer durchzusetzen sind, sollen unter dem DSA sogenannte Netzsperren auch von dem jeweiligen Anbieter der Plattform verlangt werden können.

Das Bundesnetzagentur erhält neue Kompetenzen. Sie wird die Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten der Anbieter digitaler Plattformen übernehmen und in dieser Position das Bundesamt für Justiz ablösen. Ergänzend wird sich das Bundeskriminalamt um besonders schwerwiegende Straftaten zu kümmern haben.

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