Vertragsarztrecht: Nebentätigkeit bei hälftigem Versorgungsauftrag
von Lieb Rechtsanwälte
Vertragsarztrecht: Nebentätigkeit bei hälftigem Versorgungsauftrag
Die Zulassung eines Psychologischen Psychotherapeuten mit einem hälftigen Versorgungsauftrag kann unter der Bedingung erteilt werden, ein bestehendes Dienstverhältnis auf 26 Wochenstunden zu reduzieren
BSG, Urteil vom 13.10.2010 ‑ B 6 KA 40/09 R
Das Bundessozialgericht hatte unter Geltung der Rechtslage vor dem VÄndG entschieden, dass neben einer vertragsärztlichen Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag – den hälftigen gab es noch nicht – nur eine weitere Beschäftigung von nicht mehr als 13 Stunden wöchentlich ausgeübt werden darf. Unter Heranziehung dieser Rechtsprechung des Senats und unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die sich für einen hälftigen Versorgungsauftrag ergeben, ist die Verpflichtung, so das Bundessozialgericht in der vorliegenden Entscheidung, zur Reduzierung der wöchentlichen Dienstzeit auf 26 Stunden nicht zu beanstanden. Ausgeschlossen ist auch neben der Wahrnehmung eines hälftigen Versorgungsauftrags eine vollzeitige Beschäftigung. Die Verknüpfung der Teilzulassung mit der Verpflichtung zur Begrenzung des Dienstverhältnisses auf 26 Wochenstunden neben einer hälftigen vertragsärztlichen Tätigkeit verstößt, so das Bundessozialgericht, nicht gegen die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit.