Nachtrag zum Rauchverbot!
von Lieb Rechtsanwälte
Am 30. Juli berichteten wir über das aktuell ergangene Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht zu den Nichtraucherschutzgesetzen in Baden-Württemberg und Berlin (Urteil des Bundesverfassungsgericht zum „Rauchverbot“ ergangen!).
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr die Beschwerden zweier Wirte aus München und Würzburg sowie einer Raucherin gegen das Bayerische Nichtraucherschutzgesetz abgewiesen. In dem Beschluss vom 6.08.2008 (Az: 1 BvR 3198/07 u. 1431/08) wurde klargestellt, dass der Gesetzgeber dem Gesundheitsschutz den Vorrang geben und ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen anordnen darf. Gegen die in Bayern verbreitet gegründeten "Raucherclubs" und die vorübergehende Ausnahmeregelung für Festzelte erhob das Bundesverfassungsgericht keine Einwände.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 80/2008 des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 2008 Beschluss vom 6. August 2008 ( 1 BvR 3198/07; 1 BvR 1431/08 )