Was tun, wenn der Mieter Handwerkern oder dem Vermieter den Zutritt verweigert ?

von Lieb Rechtsanwälte

Laut Bundesgerichtshof (Urteil Az. VIII ZR 281/13) kann der Vermieter ein Mietverhältnis – unter bestimmten Voraussetzungen – fristlos kündigen, wenn der Mieter sich weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den vom beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren.

Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten sind für die Erhaltung des Mietobjekts und seines wirtschaftlichen Werts von wesentlicher Bedeutung, so dass ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Vermieters an einer zeitnahen Durchführung eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann.

Zurück