Markenschutz für „Retail as a Service“

von Lieb Redaktion

Ein Beitrag von RA Tobias Kiphuth, FA für gewerblichen Rechtsschutz

Gemeinsam mit einem unserer innovativen Mandanten haben wir Neuland betreten und die erste Marke in Deutschland für die Dienstleistung „Retail as a Service“ registriert (Reg.-Nr. 302021016455). Nach unserer Kenntnis hatte bis dahin tatsächlich noch kein anderer Markenanmelder Schutz für diese Dienstleistung beansprucht.

Doch was ist „Retail as a Service“ eigentlich?

Kurz gesagt handelt es sich dabei um ein Rundum-Sorglos-Paket für Händler bzw. Hersteller. Der Dienstleister bietet dabei vom voll eingerichteten Ladenlokal bis zu digitalen Einzelhandelslösungen alles an, was für einen modernen Omnichannel-Vertrieb benötigt wird. Der Kunde muss dann lediglich noch die Waren sowie Marketinginhalte beisteuern. Mit dem Angebot sollen insbesondere Online-Händler bzw. Hersteller angesprochen werden, die mit kalkulierbarem finanziellen Aufwand in den stationären Handel einsteigen möchten. Das Modell kann aber durchaus auch für etablierte stationäre Händler interessant sein, die im virtuellen Raum aktiv werden möchten. Durch das angebotene Mietmodell können beide Gruppen erhebliche Investitionskosten einsparen.

Zurück