Man muss auch "nein" sagen können – wie die Organisation noyb Webseiten hinsichtlich ihrer Cookie-Banner zum Handeln zwingt

von Gernot Malecha | Lieb.Rechtsanwälte

Wer kennt sie nicht? Die bisweilen nervigen Cookie-Banner, welche bei jedem erstmaligen Webseitenbesuch auf dem Bildschirm erscheinen. Mit einem Augenrollen drückt man den grün hinterlegten „Akzeptieren“-Button. Der ein oder andere Nutzer wird sich bereits gefragt haben, ob man eigentlich der Verwendung von Cookies akzeptieren muss. Dieser Anschein wird zumindest erweckt, bei ebengenannten grün hinterlegten „Akzeptieren“-Buttons und lediglich einer Option „Einstellungen“ (selbstverständlich grau hinterlegt) im Dialogfeld.

Die Frage des „verpflichteten“ Akzeptierens kann mit einem klaren Nein beantwortet werden. Nutzer haben jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung von nur essentiellen Cookies zu fordern. Da Webseiten aber Interesse daran haben, dass auch das Surfverhalten von Nutzern protokolliert wird, versuchen diese durch Tricksereien im Design Nutzer zur Zustimmung zum Tracking zu bewegen.

Die Organisation „noyb“ (Abkürzung für „none of your business“) und ihr Gründer Max Schrems wirken dem nun schon seit einem Jahr entgegen. Tatsächlich sieht die DSGVO vor, dass Cookie-Banner nicht irreführend gestaltet sind, sondern Nutzer die einfache Option haben mit einem „Ja“ oder „Nein“ Button über die Verwendung von Cookies zu entscheiden. Viele Webseiten verstoßen daher gegen das Gesetz, wenn zwar ein „Akzeptieren“-Button existiert, im Falle einer Ablehnung aber regelrechte „Klick-Odysseen“ abgehalten werden müssen.

Noyb hat daher ein System entwickelt, welches automatisch Verstöße verschiedenster Art entdeckt und dann selbstständig eine DSGVO-Beschwerde generiert. Ein Entwurf dieser Beschwerde wird dann per E-Mail, mit der Aufforderung den Cooke-Banner binnen eines Monats zu ändern, an das verstoßende Unternehmen gesendet. Sollte das Unternehmen der Aufforderung nicht Folge leisten, bringt noyb die Beschwerde bei der zuständigen Behörde ein, was dann in einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro resultieren kann.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. überprüfte vor Kurzem knapp 1000 Websites und kam zu dem Ergebnis, dass 10 % der eingesetzten Cookie-Banner rechtswidrig sind. Was den Schluss zulässt, dass Max Schrems und seine Organisation noch genug zu tun haben und es weiter Bußgelder hageln wird.

 

Fazit:
Webseiten-Betreiber sollten beim Design ihrer Cookie-Banner vorsichtig sein. Ist dieser zu komplex kann schnell ein Bußgeld fällig werden. Kompetente Beratung kann daher vor dem ein oder anderen Bußgeld bewahren.

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